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Rechtsgebiet

Allgemeines Zivilrecht

Das Fundament aller privaten Rechtsbeziehungen.

Das Allgemeine Zivilrecht ist im ABGB von 1811 verankert und regelt alle privaten Rechtsbeziehungen — Personen-, Familien-, Sachen-, Schuld- und Erbrecht. Ich berate und vertrete Sie in allen Angelegenheiten, die nicht speziell geregelt sind.

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Was ich für Sie tue

Meine Leistungen im Zivilrecht

Schadenersatz und Schmerzengeld
Bereicherungs- und Herausgabeansprüche
Erbrechtliche Beratung und Verlassenschaft
Testamente und Schenkungen
Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsminderung
Familienrechtliche Angelegenheiten
Personenrecht und Geschäftsfähigkeit
Sachenrechtliche Ansprüche
Häufige Fragen

Was Mandanten am häufigsten fragen

Muss ein Testament notariell beglaubigt sein?

Nein — in Österreich gibt es mehrere gültige Testamentsformen: eigenhändiges Testament (komplett handschriftlich + Unterschrift), fremdhändiges Testament (mit drei Zeugen), öffentliches Testament (Notar/Gericht). Häufigste Fehlerquelle: nicht vollständig handschriftlich oder fehlende Zeugen.

Was steht mir als Pflichtteilsberechtigtem zu?

Kinder und Ehegatten haben einen Pflichtteilsanspruch — die Hälfte dessen, was ihnen gesetzlich zustünde. Pflichtteil ist eine Geldforderung gegen den Nachlass/die Erben, kein Anspruch auf konkrete Gegenstände. Ich rechne Ihren Anspruch konkret durch und vertrete Sie gegenüber den Erben.

Wie lange habe ich Zeit, Schadenersatz geltend zu machen?

Grundsätzlich 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Bei Straftaten: 30 Jahre. Bei Schäden aus Verträgen: je nach Vertragstyp unterschiedlich. Zeitliche Verzögerung ist meist der größte Anspruchs-Killer — ich rate zur raschen Klärung.

Relevante Schlagworte

Fragen zum Thema Zivilrecht?

Ein kurzes Erstgespräch gibt Klarheit — meist innerhalb weniger Tage realisierbar.