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Rechtsgebiet

Strafrecht

Wenn es ernst wird: kompetente Verteidigung mit Augenmaß.

Das österreichische Strafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) verankert und regelt strafbare Handlungen und deren Rechtsfolgen. Ob Beschuldigter, Opfer oder Zeuge — ich stehe Ihnen im Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren zur Seite.

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Was ich für Sie tue

Meine Leistungen im Strafrecht

Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
Strafanträge und Privatanklage
Vermögensdelikte (Betrug, Untreue, Veruntreuung)
Wirtschaftsstrafrecht (Bilanzfälschung, Insolvenzdelikte)
Verkehrsstrafrecht
Opfervertretung und Nebenbeteiligung
Diversion und außergerichtliche Einigung
Rechtsmittel (Berufung, Nichtigkeitsbeschwerde)
Häufige Fragen

Was Mandanten am häufigsten fragen

Ich habe eine Vorladung zur Polizei — was tun?

Vor jeder Aussage rechtliche Beratung einholen — auch wenn Sie überzeugt sind, „nichts Falsches getan zu haben". Sie haben das Recht auf Aussageverweigerung und auf anwaltlichen Beistand. Ein falsches Wort in der ersten Einvernahme kann das ganze Verfahren prägen.

Was bedeutet Diversion?

Diversion ist eine außergerichtliche Erledigung (Geldbuße, gemeinnützige Leistungen, Tatausgleich, Probezeit) statt Hauptverhandlung — ohne Vorstrafe. Voraussetzungen: geklärter Sachverhalt, Strafrahmen bis 5 Jahre, Geständnis/Verantwortungsübernahme, keine schweren Folgen. Ein starker Hebel in geeigneten Fällen.

Kann ich gegen ein Urteil Rechtsmittel einlegen?

Ja — bei Strafurteilen stehen Berufung (gegen Strafhöhe/Schuld bei Bezirksgerichten) oder Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung (bei Landesgerichten) zur Verfügung. Die Fristen sind kurz (3 Tage Anmeldung), deshalb nach jedem Urteil sofort Kontakt aufnehmen.

Relevante Schlagworte

Fragen zum Thema Strafrecht?

Ein kurzes Erstgespräch gibt Klarheit — meist innerhalb weniger Tage realisierbar.