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Rechtsgebiet

Mietrecht

Ihre Rechte und Pflichten als Mieter oder Vermieter — präzise geklärt.

Das österreichische Mietrecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete mit zahlreichen Sonderregeln durch das Mietrechtsgesetz (MRG). Ich berate sowohl Mieter als auch Vermieter — fundiert, lösungsorientiert und mit langjähriger Erfahrung bei Mietverträgen im Voll- und Teilanwendungsbereich.

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Was ich für Sie tue

Meine Leistungen im Mietrecht

Mietverträge gestalten und prüfen (MRG voll/teil/nicht)
Mietzinsüberprüfung und Rückforderung
Kündigungen (Mieter- und Vermieterseite)
Räumungsklagen und -abwehr
Erhaltungs- und Instandhaltungspflichten
Betriebskostenabrechnungen prüfen
Mietzinsminderung bei Mängeln
Geschäftsraummiete und gewerbliche Mietverhältnisse
Häufige Fragen

Was Mandanten am häufigsten fragen

Ist mein Mietzins zu hoch?

Im Vollanwendungsbereich des MRG gibt es Obergrenzen (Richtwert-, Kategorie- oder angemessener Mietzins). Ich prüfe konkret, ob Ihr Mietzins gesetzeskonform ist und — falls nicht — rückfordere zu viel bezahltes Entgelt bis zu 10 Jahre rückwirkend.

Wann darf mein Vermieter kündigen?

Im MRG-Vollanwendungsbereich nur aus den im Gesetz aufgezählten wichtigen Gründen (eigenbedarf, nicht Zahlung, erheblich nachteiliger Gebrauch, etc.). Außerhalb gilt Vertragsfreiheit, aber mit Kündigungsfristen. Jede Vermieterkündigung sollte geprüft werden.

Was bedeutet „Teilanwendung" und „Vollanwendung" MRG?

Vollanwendung = alle Schutzvorschriften gelten (v.a. Altbauten vor 1945). Teilanwendung = nur Kündigungsschutz und Hauptmietzinsbestimmungen (v.a. Neubauten, Eigentumswohnungen). Nicht-Anwendung = freie Vertragsgestaltung (Einfamilienhäuser, Dienstwohnungen). Die Einordnung Ihres Mietobjekts entscheidet über Ihre Rechte.

Relevante Schlagworte

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