Mietrecht
Ihre Rechte und Pflichten als Mieter oder Vermieter — präzise geklärt.
Das österreichische Mietrecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete mit zahlreichen Sonderregeln durch das Mietrechtsgesetz (MRG). Ich berate sowohl Mieter als auch Vermieter — fundiert, lösungsorientiert und mit langjähriger Erfahrung bei Mietverträgen im Voll- und Teilanwendungsbereich.
Meine Leistungen im Mietrecht
Was Mandanten am häufigsten fragen
Ist mein Mietzins zu hoch?
Im Vollanwendungsbereich des MRG gibt es Obergrenzen (Richtwert-, Kategorie- oder angemessener Mietzins). Ich prüfe konkret, ob Ihr Mietzins gesetzeskonform ist und — falls nicht — rückfordere zu viel bezahltes Entgelt bis zu 10 Jahre rückwirkend.
Wann darf mein Vermieter kündigen?
Im MRG-Vollanwendungsbereich nur aus den im Gesetz aufgezählten wichtigen Gründen (eigenbedarf, nicht Zahlung, erheblich nachteiliger Gebrauch, etc.). Außerhalb gilt Vertragsfreiheit, aber mit Kündigungsfristen. Jede Vermieterkündigung sollte geprüft werden.
Was bedeutet „Teilanwendung" und „Vollanwendung" MRG?
Vollanwendung = alle Schutzvorschriften gelten (v.a. Altbauten vor 1945). Teilanwendung = nur Kündigungsschutz und Hauptmietzinsbestimmungen (v.a. Neubauten, Eigentumswohnungen). Nicht-Anwendung = freie Vertragsgestaltung (Einfamilienhäuser, Dienstwohnungen). Die Einordnung Ihres Mietobjekts entscheidet über Ihre Rechte.
Relevante Schlagworte
- Mietrecht Wien
- Mietzinsüberprüfung
- Räumungsklage
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- MRG Vollanwendung
Fragen zum Thema Mietrecht?
Ein kurzes Erstgespräch gibt Klarheit — meist innerhalb weniger Tage realisierbar.